Schweiz

 

Die Schweiz ist kein Mitgliedsstaat der Europäischen Union, folglich gelten hier besondere Bestimmungen und Vorschriften für die Einfuhr von Waren aus der EU. Bei der Verzollung unterscheidet man grundsätzlich die Deutsche Ausfuhr (DE-Ausfuhr) und die Schweizer Einfuhr (CH-Einfuhr), dies sind die Hauptbestandteile für die Zollabfertigung. Die Kosten der DE-Ausfuhr zahlt immer der Versender. Die Gebühr der CH-Einfuhr und die Mehrwertsteuer werden unter den Parteien ausgehandelt je nachdem, welche Art der Lieferbedingung laut Incoterms 2000 (regeln die einheitlichen Vertrags- und Lieferbedingungen im Außenhandel und sind bei allen internationalen Gerichten anerkannt) gewählt wurden. Von Bedeutung sind neben vielen anderen Arten die folgenden Zwei:


1. DDU


Die Ware wird frei Haus, jedoch unverzollt geliefert. Der Versender zahlt alle Transportkosten und die DE-Ausfuhr, der Empfänger zahlt die CH-Einfuhr und die Schweizer Mehrwertsteuer. Grundlage bildet hier der Warenwert zzgl. Transport bis Grenze Schweiz laut Rechnung. Die Transportkosten werden von den Schweizer Zollbehörden im eigenen Rechnungsverfahren ermittelt, wenn die Transportkosten aus der Rechnung nicht hervorgehen.


2. DDP


Die Ware wird frei Haus incl. Verzollung geliefert. Der Versender übernimmt alle Transportkosten, die DE- Einfuhr und die CH-Einfuhr sowie die Schweizer Mehrwertsteuer.
Hinweis: Grundlage für die Berechnung der Schweizer Mehrwertsteuer bildet sich aus der Summe des Warenwertes und der Transportkosten bis zur Schweizer Grenze laut Rechnung. Die Transportkosten werden von den Schweizer Zollbehörden im eigenen Rechnungsverfahren ermittelt, wenn die Transportkosten aus der Rechnung nicht hervorgehen. Privatpersonen dürfen Rechnungen ausstellen um einen Wertnachweis zu erhalten, es genügt aber auch z.B. der Ausdruck über einen verkauften Artikel bei Ebay. Wichtig ist, dass der Warenempfänger auch der Rechnungsempfänger ist.


Was ist bei Sendungen in die Schweiz zu beachten


Ausfuhrsendungen müssen in Deutschland mit dem Zollsystem ATLAS – Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem – elektronisch an die Zollstellen übermittelt werden. Ohne eine elektronische Zollanmeldung kann keine Ausfuhr mehr erfolgen – dies kommt einem Exportstopp gleich.
Grundsätzlich erforderliche Dokumente


Warenwert bis 1000 €


Handelsrechnung in dreifacher Ausführung mit Ursprungserklärung * und lesbare, sowie originale Unterschrift.
Zusätzlich erforderliche Dokumente bei Warenwert über 1000 €


Warenwert ab 1.000,00 bis 2.999,99 €


Handelsrechnung in dreifacher Ausfertigung mit Ursprungserklärung *, lesbare sowie originale Unterschrift und vorab gefertigte Ausfuhranmeldung (AA).


Warenwert ab 3.000,00 bis 5.999,99 €


Handelsrechnung in dreifacher Ausfertigung mit Ursprungserklärung *, lesbare sowie originale Unterschrift und vorab gefertigte Ausfuhranmeldung (AA). Diese muss von dem für den Kunden zuständigen Zollamt abgestempelt sein.


Warenwert ab 6.000,00 €


Handelsrechnung in dreifacher Ausfertigung mit Ursprungserklärung*, lesbare sowie originale Unterschrift und vorab gefertigte Ausfuhranmeldung (AA). Diese muss von dem für den Kunden zuständigen Zollamt abgestempelt sein. Und EUR 1 (entfällt jedoch bei Nicht – EU Waren = Drittlandwaren und wenn eine Bewilligungsnummer auf der Rechnung steht)


Text-Vorlage für Ursprungserklärung


Nachfolgender Text muss zu jeder Rechnung hinzugefügt werden:

 

"Der Ausführer der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte EU Ursprungswaren sind".


Schweizer Einfuhrsteuer


Der Versender haftet für die Steuer, falls der Schweizer Empfänger die Einfuhrsteuer nicht bezahlt.


Für Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

 

 

Ihr Speedy Car Team