Möbelmontage und Küchenmontage aller Hersteller, u.a. Nobilia, IKEA METOD - FAKTUM - KNOXHULT - FYNDIG – ENHET.
Wir sind Ihr Spezialist in der Region mit langjähriger Erfahrung für Möbel- und Küchenmontagen
Zu unseren Leistungen zählen:
Küchen-Montage und Demontage (neu oder gebraucht)
- Fachgerechte Installation von Elektrogeräten, wie zum Beispiel Herd, Backofen, Spülmaschine, Waschmaschine
- Fachgerechte Installation von Wasser- und Sanitäranschluss
- Arbeitsplattenausschnitte
Wir bieten Ihnen fachmännischen, schnellen und günstigen Service beim Transport und Montage Ihrer Möbelstücke und Küche in Neuss, Düsseldorf, Dormagen, Krefeld, Mönchengladbach und in der
Umgebung.
Haben Sie einen speziellen Fall, sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Bitte beachten Sie unsere obligatorischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Möbel- und Küchenmontage:
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
I. Vorbereitung auf
die Montage:
1. Am Montagetag
müssen alle für den Aufbau der Möbel benötigten Teile durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.
2. Alle zu
montierenden Teile müssen auf der Ebene sein, auf der gearbeitet wird.
3. Haustiere wie zB
Hunde, Katzen dürfen sich während der Montage nicht im Arbeitsbereich befinden und sollen weggeschlossen werden.
4. Es sollten am
Montagetag möglichst keine weiteren Handwerker anwesend sein, da dies für Chaos sorgen und zu den Verzögerungen bei den Abläufen führen kann.
5. Alle nicht
benötigten Möbel und Gegenstände sollten aus dem Raum geschaffen werden, in dem gearbeitet wird, da der Platz für Werkzeuge und Arbeit benötigt wird.
6. Für
Einkaufsfahrten unsererseits zum Baumarkt während der Montage berechnen wir zusätzlich zum gekauften Material pauschal 49,- Euro.
7. Wir dürfen von
den von uns aufgebauten Küchen Fotos machen und diese gegebenenfalls für Werbezwecke nutzen. Selbstverständlich werden keine personenbezogenen Daten weitergeleitet auch persönliche Gegenstände
werden verdeckt.
8. Eckventile und
die Starkstromdose sollten vor der Montage einer neuen Küche durch den Auftraggeber im Vorfeld der Montage erneuert werden. Eckventile werden in der Regel nach jahrelanger Nichtnutzung bei der
ersten Betätigung undicht. Austausch der Eckventile, Einbau zusätzlicher Anschlüsse (u.a. für die Spülmaschine, Waschmaschine) durch den Auftragnehmer ist nicht Teil eines Auftrags für eine
Küchenmontage und wird separat berechnet.
II.
Montage
1. Der Auftragnehmer
übernimmt die Montage von Einbauküchen und Möbeln sowie gegebenenfalls die Befestigung und Aufhängung an Massiv-Wänden, sowie an fachgerecht erstellten Trockenbauwänden. Gegenstand des jeweiligen
Auftrages ist allein die Montage der am vereinbarten Montagetag vor Ort vorhandenen Bauteile auf gleichem Geschoss die den entsprechenden Auftrag betreffen. Wenn sich die zu verarbeitenden Teile
auf einer anderen Etage befinden, hat der Auftraggeber dafür zu sorgen, dass sie auf die zu arbeitende Ebene getragen werden. Ansonsten wird dies separat mit 50,- Euro berechnet. Bauteile, die
ohne Verschulden des Auftragnehmers nicht am vereinbarten Montagetag vor Ort sind, aber im ursprünglichen Montageauftrag inbegriffen waren, entfallen ersatzlos aus dem Montageauftrag und
verringern jedoch die vereinbarte Vergütung nicht.
2. Der Auftragnehmer
sichert dem Auftraggeber einen fachgerechten Einbau der Möbel und Anschluss von dem Herd, dem Backofen und der Spüle ab Wandanschluss zu.
3. Es ist Aufgabe
des Auftraggebers, die vom Auftragnehmer zu montierenden Bauteile (u.a. Dübel, Schrauben, Haken, Aufhängeschienen, Befestigungsschellen, Kabel) am vereinbarten Montagetermin einwandfrei,
unbeschädigt und vollständig für die Montage bereitzustellen. Müssen Bauteile an einer Massiv-Wand befestigt oder aufgehängt werden, so ist der Auftraggeber in zumutbaren Umfang verpflichtet,
sich vor Beginn der Arbeiten über Art und Verlauf von Versorgungsleitungen zu vergewissern (z.B. durch Nachfrage beim Eigentümer, Hausverwaltung, Hausmeister etc.). Hierüber hat der Auftraggeber
den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeit zu informieren. Wenn die Wände nicht unmittelbar für die Aufhängung von Möbeln geeignet sind und es einer besonderen Vorbearbeitung bedarf, wird der
Aufwand nach Stunden separat zum zugesagten Angebot berechnet. Beispiel: Die Wände sind zu spröde und würden das Gewicht der Schränke nicht halten. Dann müssen sie mit speziellen Schrauben
oder Gewindestangen und Spritzmörtel angebracht werden.
4. Die Montage
erfolgt am vereinbarten Montagetag zwischen 07.00 und 19.00 Uhr. Eventuell gegebene genaue Zeitzusagen innerhalb des Montagetages sind unverbindlich. Ein Anschluss von
Geräten an Versorgungsanschlüsse erfolgt ausschließlich an bauseitig vorhandene Anschlüsse (Eckventile für Wasserversorgung, Starkstromdose), die in technisch einwandfreien Zustand, frei
zugänglich und in der Nähe der betreffenden Geräte sind.
5. Beim Wiederaufbau
einer gebrauchten Küche oder Möbel ist der Auftragnehmer nach Absprache mit dem Auftraggeber berechtigt, untüchtige Bauteile wie Siphon, Schrauben, Beschläge, Winkeleisen, flexible Schläuche,
Stromkabel usw. durch neue Bauteile kostenpflichtig zu ersetzen.
6. Kündigt der
Auftraggeber den Auftrag später als bis zum 2. Werktag vor dem Montagetermin, so gilt die gesetzliche Regelung.
7. Der Auftragnehmer
haftet dem Auftraggeber für die durch die Montage entstehenden Schäden bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung durch ihn, seine Angestellten oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung ist
auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gilt vorstehende Haftungsbegrenzung nicht, der Auftragnehmer
haftet für solche Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.
8. Bei einem
Küchenumzug übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung dafür, dass die Hänge- und Unterschränke wieder ganz gerade ausgerichtet werden können. Möbel verformen sich nimmt der Zeit und passen sich
ihrer Umgebung an.
9. Bei der
Küchenmontage wird gebohrt und gesägt. Es in eine Baumaßnahme. Große Schränke werden hin und her bewegt. Der Auftragnehmer versichert zwar umsichtig zu arbeiten werden, jedoch hat der
Auftraggeber in Kauf zu nehmen, dass es sich nicht immer vermeiden lässt, dass mal ein Fleck an der Wand entsteht, den man ohne viel Aufwand beseitigen kann (entweder durch wegwischen oder
überstreichen).
III. Besonderheiten
bei IKEA-Küchen:
1. Wenn der
Auftraggeber einen Ceranfeld und Backofen von IKEA bezieht, hat er eine Splitterbox für den Stromanschluss zu besorgen und diese am Montagetag bereitzustellen. Wenn man das Ceranfeld nicht mit
Steckverbindungen mit dem Backofen verbinden kann, ist es möglich, beide Geräte getrennt aufzustellen. Wenn aber das Ceranfeld über dem Backofen sein soll, dient dieser Splitter dazu, beide
Geräte an einer Herdanschlussdose anzuschließen. Ein solcher Anschluss ist separat zu vergüten.
2. Der Auftragnehmer
weist daraufhin, dass er keine Eckfräsungen an Arbeitsplatten bei L-Küchen anbringen kann. Eine solche Eckfräsung soll durch den Auftraggeber soll bei IKEA im Vorfeld bestellt werden. Wir nutzen
Verbindungsprofile aus Alu, dies muss vor der Angebotserstellung vereinbart werden.
3. Pro Unterschrank
wird der Auftraggeber gebeten vier Füße und eine Packung Füße als Ersatz zu kaufen.
4. Der Auftraggeber
hat eine Hängeschiene, Sockelleiste oder WPA-Leiste (Wandabschlussprofil zwischen Arbeitsplatte und Wand) mehr zu kaufen und zur Verfügung zu stellen. Bei IKEA kann man alles, was überbleibt,
ohne Probleme zurück geben.
5. Es wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass IKEA-Unterschränke eine Tiefe von 60 cm haben. Bei allen anderen Herstellern sind es 57 cm. Wenn der Auftraggeber also eine Küche von IKEA kauft, aber die
Arbeitsplatte lieber im Baumarkt kaufen will, hat der Auftraggeber unbedingt darauf zu achten, dass diese das Sondermaß von 63,5 cm hat. Alle Baumärkte haben ein kleines Sortiment an diesen
Arbeitsplatten. Wenn der Auftraggeber eine 60´er Arbeitsplatte kauft, dann steht die Arbeitsplatte bündig mit den Unterschrankfronten und das geht nicht. Die Arbeitsplatte muss überstehen. Wenn
die Wand dann auch noch nicht gerade ist, hat man keinen Spielraum.
6. Die Anbringung
von Griffen ist nur Teil einer Küchenmontage, sofern die Bohrungen für die Griffe an den Fronten vorhanden und Griffe im Lieferumfang der Küche sind. Bei IKEA-Küchen sind Griffe nicht im
Lieferumfang der Küche enthalten. Dennoch kann die Anbringung der nicht vorgebohrten IKEA-Griffe separat vereinbart werden. In diesem Fall hat der Auftraggeber die Schablone FIXA für die
Griffbohrungen (eine normale ab 1,99 Euro; bei langen Griffen von bis zu 30 cm eine längere Schablone) dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen.
IV.
Lieferungen
An den von uns
gelieferten Waren behalten wir uns das Eigentumsrecht bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen und Kosten aus der laufenden Geschäftsbeziehung und jedem anderen Vertrag mit
dem Auftraggeber vor (Saldovorbehalt). Schadenersatzansprüche, insbesondere für Folgekosten wie z.B. Mietausfälle wegen nicht rechtzeitig erfolgter Lieferung oder Inbetriebnahme sind ausdrücklich
ausgeschlossen.
V.
Zahlung
Montageleistungen
sind nach Beendigung der Montage in voller Höhe vor Ort in bar fällig. Mängel, die nicht durch fehlerhafte Montage oder fehlende, von uns zu liefernde Teile zustande gekommen sind, berechtigen
den Auftraggeber zu keinerlei Minderungen der Zahlung. Ein Zahlungseinbehalt im Sinne von Gewährleistungssicherung ist nicht zulässig.
VI.
Gewährleistung
Es gelten die
gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung von handwerklichen Dienstleistungen. Gelieferte Waren unterliegen der Gewährleistungspflicht des jeweiligen Herstellers bzw. Lieferanten. Für die
Qualität und Passgenauigkeit der nicht von uns gelieferten Möbel, die Funktion der Elektrogeräte und den Zustand der Wasseranschlüsse kann unsererseits keine Garantie oder Gewährleistung
übernommen werden und muss bei Beanstandungen direkt über den Händler bzw. Lieferanten abgewickelt werden.
VII.
Rechtswirksamkeit
Gegen diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile davon kann rechtswirksam nur innerhalb von 5 Werktagen nach Auftragserteilung schriftlich Widerspruch erhoben werden. Abweichende Bedingungen müssen
schriftlich von beiden Vertragspartnern vereinbart werden, um rechtswirksamer Bestandteil des Vertrages zu sein. Sollte eine der vorgenannten Bedingungen keine Geltung haben, gilt die diesem
Punkt entsprechende gesetzliche Regelung. Die übrigen Punkte bleiben unberührt wirksam.
(Stand
07/2020)